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Wenn
auch Sie unser Vertriebspartner werden möchten, so bitten wir Sie unsere
ABG`s anzuerkennen, indem Sie diese Seite ausdrucken, ergänzen und per
Fax an (+49) 0 91 26 / 29 50 12 senden.
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| Allgemeine Lieferungs-
und Geschäftsbedingungen |
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§ 1 Allgemein
- Die Grundlagen einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung
sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern
Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen
wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden einige
Punkte abweichend bzw. ergänzend
zu den gesetzlichen Regelungen zu vereinbaren.
- Nachfolgende Bedingungen haben für alle unsere Angebote, Verkäufe,
Lieferungen und Leistungen Gültigkeit. Änderungen bedürfen
zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
- Abweichende Bedingungen, auch wenn sie vom Verkäufer als
seine Geschäftsbedingungen mitgeteilt worden sind, binden uns
nicht. Unser Stillschweigen gegenüber abweichenden Bedingungen
gilt nicht
als Anerkennung oder Zustimmung.
Sind unsere Bedingungen dem Käufer nicht mit dem Angebot
zugegangen oder wurden sie ihm nicht
bei anderer Gelegenheit übergeben,
so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er sie aus einer
früheren
Geschäftsverbindung kannte oder kennen müsste.
§ 2 Angebote
Alle Angebote und Listenpreise sind freibleibend. Aufträge
und Vereinbarungen, auch mit Vertretern
und Mitarbeitern des Außendienstes,
bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
§ 3 Lieferung und Gefahrübergang
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an
die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist
oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat.
Wenn ein
Versand aus Gründen, die vom Verkäufer nicht zu
vertreten sind, nicht möglich ist, gilt die Anzeige
der
Bereitstellung der Ware als Vertragserfüllung.
- Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Auf Wunsch
des Käufers werden Lieferungen in
seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
- Bei Lieferungen durch Lkw des Verkäufers oder von diesem
beauftragte Speditionen erfolgt diese frei
Baustelle oder frei
Lager, d.h. Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung
einer mit schwerem
Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Das
Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu
erfolgen. Entladekosten hat der Käufer zu tragen. Wartezeiten
werden dem Käufer berechnet.
- Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, wenn
deren Verbindlichkeit nicht von uns ausdrücklich
schriftlich
bestätigt wird. Ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz
wegen Lieferverzug ist
ausgeschlossen, soweit uns nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 4 Zahlung
- Rechnungen sind per Vorkasse ohne
Abzug zu zahlen.
§ 5 Mängelrüge und Gewährleistung
- Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware oder der
Verpackung sind sofort bei Anlieferung
detailliert schriftlich zu rügen.
- Mängelrügen sind innerhalb 8 Tagen nach Ankunft der Ware
am Bestimmungsort und vor deren Be-
und Verarbeitung
schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel
vorzubringen.
Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt
sich auf die gesamte Lieferung.
- Wird ein Mangel nachgewiesen, leistet der Verkäufer nach
seiner Wahl Nachbesserung oder liefert
mangelfreie Ware gegen
Rückgabe der beanstandeten Kaufsache. Dem Käufer wird das
Recht
vorbehalten, bei Fehlschlag der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung,
wenn nicht eine
Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, nach seiner
Wahl Rückgängigmachung
des Vertrages zu verlangen.
- Soweit nicht in diesen Bedingungen oder in zwingenden
gesetzlichen Vorschriften etwas anderes
festgelegt ist, sind
Ansprüche gegen den Verkäufer und seine Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen
wegen Schäden irgendwelcher Art
ausgeschlossen; dies gilt nicht im Falle vorsätzlicher oder
grob
fahrlässiger Vertragsverletzung.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt vorbehalten. Es
geht auf den Käufer über, wenn er seine
gesamten
Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung, auch einen
etwaigen Kontokorrentsaldo
sowie Wechsel- und
Scheckverbindlichkeiten, getilgt hat.
- Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
- Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf
die Vorbehaltsware, wird der Käufer auf das
Eigentum des Verkäufers
hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
§ 7 Montage
Übernimmt der Verkäufer für den Käufer auch die
Montage von ihm gelieferter sowie anderer
Bauelemente, so
unterliegen die rechtlichen Beziehungen beider Seiten dem Recht
der
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer
bei Vertragsschluss jeweils
gültigen Fassung.
Der Verkäufer ist bereit, ohne besondere Berechnung dem
Auftraggeber (Käufer) nach Aufforderung
den VOB-Text zur Verfügung
zu stellen.
§ 8 Gerichtsstand
Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist D-91077
Kleinsendelbach-Schellenberg der ausschließliche
Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden
Streitigkeiten.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wonach
regelmäßig Gerichtsstand der Wohnort
des Käufers ist.
§ 9 Gültigkeit der Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
im Übrigen nicht berührt.
Stand: Januar 2006
Firma Walter
Korkwaren
Inh. Udo Walter
Bergstr. 13
D-91077
Kleinsendelbach-Schellenberg |
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